Derzeit bearbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Art. 8 Prozedur gemäß VO 1925/2006 drei Mandate im Auftrag der EU-Kommission.

Mithilfe dieser derzeit laufenden Mandate soll die Sicherheit der Stoffe Monacolin K, Hydroxyanthracen-Derivate und Katechine aus grünem Tee von Seiten der EFSA bewertet werden, damit auf EU-Ebene über eine eventuelle Aufnahme dieser Stoffe in den Anhang III der VO 1925/2006 entschieden werden kann.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 04/18.

Derzeit bearbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Art. 8 Prozedur gemäß VO 1925/2006 drei Mandate im Auftrag der EU-Kommission.

Mithilfe dieser derzeit laufenden Mandate soll die Sicherheit der Stoffe Monacolin K, Hydroxyanthracen-Derivate und Katechine aus grünem Tee von Seiten der EFSA bewertet werden, damit auf EU-Ebene über eine eventuelle Aufnahme dieser Stoffe in den Anhang III der VO 1925/2006 entschieden werden kann.

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