Seit Anfang der 2000er Jahre stehen die in der Saatgutbehandlung verwendeten Neonikotinoide im Verdacht, für das „Bienensterben“ mitverantwortlich zu sein. In zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seitdem die Wirkungen der Neonikotinoide auf die Bienen beschrieben.

Anfang 2013 präsentierte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der EU-Kommission ihre Neubewertungen für drei Neonikotinoide. Auf dieser Grundlage beschloss die EU-Kommission Mitte 2013 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 weitreichende Restriktionen bezüglich der Anwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

Hintergrundinformationen vom BVL

Seit Anfang der 2000er Jahre stehen die in der Saatgutbehandlung verwendeten Neonikotinoide im Verdacht, für das „Bienensterben“ mitverantwortlich zu sein. In zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seitdem die Wirkungen der Neonikotinoide auf die Bienen beschrieben.

Anfang 2013 präsentierte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der EU-Kommission ihre Neubewertungen für drei Neonikotinoide. Auf dieser Grundlage beschloss die EU-Kommission Mitte 2013 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 weitreichende Restriktionen bezüglich der Anwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

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