Die bisherige Verordnung 1881/2006 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wird durch die neue, übersichtlichere Verordnung 2023/915 ersetzt. Eine Umstrukturierung der Artikel sowie eine erhebliche Reduktion der Fußnoten durch Übernahme dieser direkt in den neun Anhang im Querformat führt zu einer deutlich besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Kontaminanten-Verordnung. Neue Höchstgehalte werden mit der VO 2023/915 nicht eingeführt. Durch die Ergänzung von Definitionen und Anmerkungen ergeben sich dennoch vereinzelt kleinere rechtliche Neuerungen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der backwaren aktuell 02/2023.

Am 05. Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Verordnung (EU) 2023/915 tritt am 25. Mai 2023 in Kraft. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 umfassen u.a. folgende Punkte:

  • Umstrukturierung des eigentlichen Gesetzestextes (Entsprechungstabelle der einzelnen Artikel in Anhang II)
  • Starke Reduktion der Fußnoten durch Ergänzung der Spalte „Anmerkungen“ in Anhang I mit dem Zweck einer besseren Übersichtlichkeit (Querformat)
  • Änderung der Nummerierungen bzw. Umstrukturierung der Kontaminanten und Lebensmittelkategorien in Anhang I

Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Ausweitung der Vorgaben zur Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 401/2006 auf Unternehmen sowie Anwendung bei Pflanzentoxinen und Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/22.

Für Lebensmittelzusatzstoffe wird ein Höchstgehalt festgesetzt von 0,1 mg/kg Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol) mit der Verordnung (EU) Nr. 2022/1396 (ABl. L 211 v. 12.8.2022, S.182) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 231/2012.

Der Höchstgehalt gilt ab dem 1. September 2022

Für Ochratoxin A (OTA) werden Mitte 2022 neue Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der VO 1881/2006 implementiert sowie bereits bestehende Höchstgehalte teilweise abgesenkt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken bezüglich des Vorkommens von OTA in Lebensmitteln (EFSA Journal 2020;18(5):6113).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 02/22.

Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/22.

Erstmals wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/2142 gesetzliche Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Am 23. November 2021 waren Prof. Alfred Hagen Meyer und Dr. Uta Verbeek als Experten zum Thema Ethylenoxid beim Qualitätsforum des deutschen Tiefkühlinstituts (dti) eingeladen. Im Vortrag „Ethylenoxid in Lebensmitteln – Rückrufe in der EU“ wurden den Mitgliedern des dti Ursachen, Risikobewertung, Regulatorisches und Lösungsansätze präsentiert, sowie die aktuelle Situation diskutiert.

Die ursprünglich durch Untersuchungen von aus Indien stammenden Sesamsamen aufgekommene Thematik von Ethylenoxid-Rückständen findet aktuell immer stärker werdende öffentliche Beachtung. Immer mehr Untersuchungsämter greifen die Thematik auf und führen derzeit Probenziehungen querbeet durch alle Lebensmittelmatrizes durch.

Weitere Details und Hinweise zum Umgang mit Befunden von Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol finden Sie im Newsletter.

Am 5. November 2020 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine überarbeitete Risikobewertung für Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser. Darin wurde auf Basis neu verfügbarer wissenschaftlicher Daten die bisherige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 2,8 µg Nickel/kg Körpergewicht (KG)/Tag auf 13 µg Nickel/kg KG/Tag erhöht. Zudem leitete die EFSA auch einen gesundheitlichen Richtwert für nickelsensitive Personen ab (Kontaktdermatitis). (EFSA Journal 2020;18(11):6268)

Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

Die bisherige Verordnung 1881/2006 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wird durch die neue, übersichtlichere Verordnung 2023/915 ersetzt. Eine Umstrukturierung der Artikel sowie eine erhebliche Reduktion der Fußnoten durch Übernahme dieser direkt in den neun Anhang im Querformat führt zu einer deutlich besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Kontaminanten-Verordnung. Neue Höchstgehalte werden mit der VO 2023/915 nicht eingeführt. Durch die Ergänzung von Definitionen und Anmerkungen ergeben sich dennoch vereinzelt kleinere rechtliche Neuerungen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der backwaren aktuell 02/2023.

Am 05. Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Verordnung (EU) 2023/915 tritt am 25. Mai 2023 in Kraft. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 umfassen u.a. folgende Punkte:

  • Umstrukturierung des eigentlichen Gesetzestextes (Entsprechungstabelle der einzelnen Artikel in Anhang II)
  • Starke Reduktion der Fußnoten durch Ergänzung der Spalte „Anmerkungen“ in Anhang I mit dem Zweck einer besseren Übersichtlichkeit (Querformat)
  • Änderung der Nummerierungen bzw. Umstrukturierung der Kontaminanten und Lebensmittelkategorien in Anhang I

Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Ausweitung der Vorgaben zur Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 401/2006 auf Unternehmen sowie Anwendung bei Pflanzentoxinen und Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/22.

Für Lebensmittelzusatzstoffe wird ein Höchstgehalt festgesetzt von 0,1 mg/kg Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol) mit der Verordnung (EU) Nr. 2022/1396 (ABl. L 211 v. 12.8.2022, S.182) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 231/2012.

Der Höchstgehalt gilt ab dem 1. September 2022

Für Ochratoxin A (OTA) werden Mitte 2022 neue Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der VO 1881/2006 implementiert sowie bereits bestehende Höchstgehalte teilweise abgesenkt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken bezüglich des Vorkommens von OTA in Lebensmitteln (EFSA Journal 2020;18(5):6113).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 02/22.

Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/22.

Erstmals wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/2142 gesetzliche Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Am 23. November 2021 waren Prof. Alfred Hagen Meyer und Dr. Uta Verbeek als Experten zum Thema Ethylenoxid beim Qualitätsforum des deutschen Tiefkühlinstituts (dti) eingeladen. Im Vortrag „Ethylenoxid in Lebensmitteln – Rückrufe in der EU“ wurden den Mitgliedern des dti Ursachen, Risikobewertung, Regulatorisches und Lösungsansätze präsentiert, sowie die aktuelle Situation diskutiert.

Die ursprünglich durch Untersuchungen von aus Indien stammenden Sesamsamen aufgekommene Thematik von Ethylenoxid-Rückständen findet aktuell immer stärker werdende öffentliche Beachtung. Immer mehr Untersuchungsämter greifen die Thematik auf und führen derzeit Probenziehungen querbeet durch alle Lebensmittelmatrizes durch.

Weitere Details und Hinweise zum Umgang mit Befunden von Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol finden Sie im Newsletter.

Am 5. November 2020 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine überarbeitete Risikobewertung für Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser. Darin wurde auf Basis neu verfügbarer wissenschaftlicher Daten die bisherige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 2,8 µg Nickel/kg Körpergewicht (KG)/Tag auf 13 µg Nickel/kg KG/Tag erhöht. Zudem leitete die EFSA auch einen gesundheitlichen Richtwert für nickelsensitive Personen ab (Kontaktdermatitis). (EFSA Journal 2020;18(11):6268)

Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

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