Der Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wurde von den Kommissionsdienststellen erstellt, nach Konsultation der Sachverständigen der Mitgliedstaaten für Lebensmittelzusatzstoffe und den relevanten Interessengruppen. Die EU Kommission veröffentlichte im Juli 2024 die nun 7. überarbeitete Version des Leitfadens auf ihrer Homepage.

In ihrer aktuellen Stellungahme zur Neubewertung des Zusatzstoffes Guarkernmehl (E 412) für Säuglinge unter 16 Wochen kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten nicht ausreichend seien, um die sichere Verwendung von Guarkernmehl (E 412) in Lebensmitteln für Säuglinge (sowohl unter als auch über einem Alter von 16 Wochen) und Kleinkinder der Lebensmittelkategorien 13.1.1, 13.1.5.1 und 13.1.5.2 gemäß Zusatzstoff-VO 1333/2008 zu unterstützen (EFSA Journal. 2024;22:e8748).

Die Neu-Bewertung von Zuckerestern von Speisefettsäuren (E 473) bzw. Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 21.04.2023 bzw. am 04.05.2023.

Bereits im Jahr 2017 (Xanthan) bzw. 2018 (Zuckerester von Speisefettsäuren) veröffentlichte die EFSA Neubewertungen dieser beiden Lebensmittelzusatzstoffe. Allerdings wies die EFSA damals darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. Diese ist mit den jetzt veröffentlichten Neu-Bewertungen abgeschlossen.

Am 09.02.2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Neubewertung des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E 410) für Säuglinge unter 16 Wochen (EFSA Journal 2023;21(2):7775).

Bereits im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von E 410 als Lebensmittelzusatzstoff. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung von E 410 in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. (EFSA Journal 2017; 15(1):4646).

Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1). Auf Grundlage der Risikobewertung sieht es die EFSA jedoch als erforderlich, die Rückstandshöchstmengen für Blei, Kadmium, Quecksilber und Arsen zu senken und Grenzwerte für 3-MCPD, Glycidylester und Erucasäure in E471 zu etablieren (EFSA Journal 2021; 19(11):6885).

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Bereits im Jahr 2015 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zur Re-Evaluierung des Zusatzstoffs E 304(i). Im Rahmen dieser Re-Evaluierung kam die EFSA zu dem Schluss, dass durch den derzeitigen Einsatz von Ascorbyl Palmitat als Zusatzstoff in Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko für die allgemeine Bevölkerung besteht.

Die EFSA veröffentlichte eine Stellungnahme zum konzeptionellen Rahmen der Risikobewertung von bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010.

Im Auftrag der Kommission führte die EFSA eine erneute Expositionsabschätzung für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglykoside (E 960) durch. Die aktuelle Expositionsabschätzung basiert auf den derzeit bestehenden Zulassungen der Steviolglykoside für verschiedene Lebensmittelkategorien, berücksichtigt aber auch die beantragten Zulassungserweiterungen sowie vorliegende Verzehrsdaten.

Der Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wurde von den Kommissionsdienststellen erstellt, nach Konsultation der Sachverständigen der Mitgliedstaaten für Lebensmittelzusatzstoffe und den relevanten Interessengruppen. Die EU Kommission veröffentlichte im Juli 2024 die nun 7. überarbeitete Version des Leitfadens auf ihrer Homepage.

In ihrer aktuellen Stellungahme zur Neubewertung des Zusatzstoffes Guarkernmehl (E 412) für Säuglinge unter 16 Wochen kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten nicht ausreichend seien, um die sichere Verwendung von Guarkernmehl (E 412) in Lebensmitteln für Säuglinge (sowohl unter als auch über einem Alter von 16 Wochen) und Kleinkinder der Lebensmittelkategorien 13.1.1, 13.1.5.1 und 13.1.5.2 gemäß Zusatzstoff-VO 1333/2008 zu unterstützen (EFSA Journal. 2024;22:e8748).

Die Neu-Bewertung von Zuckerestern von Speisefettsäuren (E 473) bzw. Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 21.04.2023 bzw. am 04.05.2023.

Bereits im Jahr 2017 (Xanthan) bzw. 2018 (Zuckerester von Speisefettsäuren) veröffentlichte die EFSA Neubewertungen dieser beiden Lebensmittelzusatzstoffe. Allerdings wies die EFSA damals darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. Diese ist mit den jetzt veröffentlichten Neu-Bewertungen abgeschlossen.

Am 09.02.2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Neubewertung des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E 410) für Säuglinge unter 16 Wochen (EFSA Journal 2023;21(2):7775).

Bereits im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von E 410 als Lebensmittelzusatzstoff. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung von E 410 in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei. (EFSA Journal 2017; 15(1):4646).

Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1). Auf Grundlage der Risikobewertung sieht es die EFSA jedoch als erforderlich, die Rückstandshöchstmengen für Blei, Kadmium, Quecksilber und Arsen zu senken und Grenzwerte für 3-MCPD, Glycidylester und Erucasäure in E471 zu etablieren (EFSA Journal 2021; 19(11):6885).

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Bereits im Jahr 2015 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zur Re-Evaluierung des Zusatzstoffs E 304(i). Im Rahmen dieser Re-Evaluierung kam die EFSA zu dem Schluss, dass durch den derzeitigen Einsatz von Ascorbyl Palmitat als Zusatzstoff in Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko für die allgemeine Bevölkerung besteht.

Die EFSA veröffentlichte eine Stellungnahme zum konzeptionellen Rahmen der Risikobewertung von bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010.

Im Auftrag der Kommission führte die EFSA eine erneute Expositionsabschätzung für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglykoside (E 960) durch. Die aktuelle Expositionsabschätzung basiert auf den derzeit bestehenden Zulassungen der Steviolglykoside für verschiedene Lebensmittelkategorien, berücksichtigt aber auch die beantragten Zulassungserweiterungen sowie vorliegende Verzehrsdaten.

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