Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von 3-Fucosyllactose und getrockneten „Wunderbeeren“ als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

  • Sicherheit von 3-FL (3-Fucosyllactose) als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283.
    Die EFSA kam zu dem Schluss, dass 3-Fucosyllactose, ein humanidentisches Milch-Oligosaccharid, unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist. Die vorgesehenen Verwendungszwecke sind Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, einschließlich Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Nahrungsergänzungsmittel.

  • Sicherheit der getrockneten Früchte von Synsepalum dulcificum als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283
    Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die getrockneten Früchte von Synsepalum dulcificum, genannt "Wunderbeere", unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher sind. Bei der Verwendung als oder in Nahrungsergänzungsmitteln für Erwachsene (ausgenommen schwangere und stillende Frauen) gilt eine maximale Tagesdosis von 0,7 g/Tag.

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