Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.

Diese Änderungsverordnung ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion bezüglich einer einheitlichen Regelung von Chlorat-Rückständen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

Den gesamten Artikel gibt es in der DLR 08/20

Anfang Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen.

Diese Änderungsverordnung ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion bezüglich einer einheitlichen Regelung von Chlorat-Rückständen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

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