Im Zuge der Neubewertung bereits zugelassener Zusatzstoffe schließt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Re-Evaluierung für das Süßungsmittel Sucralose (E 955) ab. (EFSA Journal. 2026;24:e9854.)

Die EFSA bestätigt darin die bestehende akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 15 mg/kg Körpergewicht/Tag. Gemäß der Expositionsabschätzung für die derzeit zugelassenen Verwendungen wird der ADI von keiner Bevölkerungsgruppe überschritten, so dass laut EFSA bei den aktuell zugelassenen Anwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Zudem wurde eine Erweiterung der Verwendung von Sucralose beantragt in der Lebensmittelkategorie „Feine Backwaren“ mit einem Höchstgehalt von 700 mg/kg. Hierbei stellte die EFSA zwar fest, dass die Gesamtexposition dadurch nicht wesentlich ansteigt. Aufgrund bestehender Unsicherheiten in Bezug auf eine mögliche Bildung chlorierter Verbindungen unter den vielfältigen Backbedingungen dieser Produktkategorie könne jedoch keine abschließende Bewertung der Sicherheit für diese erweiterte Verwendung vorgenommen werden.

Die EFSA empfiehlt der Europäischen Kommission ferner, die Spezifikation für Sucralose gemäß Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zu überarbeiten. Dazu zählen das Einführen individueller Höchstgehalte für die Abbauprodukte 4-Chlorgalactose (4-CG) und 1,6-Dichlorfructose (1,6-DCF) anstelle von „chlorierten Monosacchariden“, sowie eine Senkung des Höchstgehaltes für Blei (aktuell ≤ 1 mg/kg). Darüber hinaus soll laut EFSA die mögliche Bildung unerwünschter Abbauprodukte bei der häuslichen Verwendung unter hohen Temperaturen (z. B. Backen, Frittieren) berücksichtigt werden.

Bezüglich Letzterem empfiehlt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Sucralose-haltige Lebensmittel nicht über 120 °C zu erhitzen bzw. Sucralose erst nach der Erhitzung zuzugeben, um die Bildung von chlorierten organischen Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial (z.B. polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD), Dibenzofurane (PCDF) oder Chlorpropanole) zu vermeiden. (BfR: Mitteilung 015/2026 vom 26. Februar 2026)

Das Thema ist aus Sicht des BfR insbesondere für private Haushalte weiterhin relevant, da davon auszugehen ist, dass die genutzte Temperatur bei der Erhitzung von Speisen dort größeren Schwankungen unterliegt als in standardisierten industriellen Produktionsprozessen.

meyer.science GmbH

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