Die Europäische Union nimmt in die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für anorganisches Arsen in sämtlichen Arten an Fisch (Muskelfleisch von Fisch), Krebstieren, Muscheln und Kopffüßern auf.

Die neuen Höchstgehalte gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2025/1891 gelten bereits ab dem 8. Oktober 2025. Lebensmittel, die vor Geltung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum abverkauft werden.

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