Für den Zusatzstoff E 466 (Cellulosegummi) erfolgt ein Widerruf der Zulassung gemäß Verordnung Nr. 1333/2008 für die Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2; dieser Widerruf der Zulassung gilt ab dem 27. April 2027. Des Weiteren erfolgt eine Änderung der Spezifikationen in der Verordnung Nr. 231/2012 für die Cellulosen E 460, E 461, E 462, E 463, E 464, E 465, E 466, E 468 und E 469 mit Geltung ab dem 27. Oktober 2025.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/25.

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