(–)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG) enthaltende Grüntee-Extrakte sind seit Dezember 2022 im Anhang III der VO 1925/2006 gelistet. Hinsichtlich Hydroxyanthracen-Derivaten veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung neu eingereichter Daten im Oktober 2022. Für Berberin, Fenchel und Hydroxyzitronensäure eröffnete die EU-Kommission weitere Artikel-8-Verfahren.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/23.

Monacoline aus Rotschimmelreis wurden im Juni 2022 in die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen, eine Aufnahme von Grüntee-Katechinen soll im 4. Quartal 2022 folgen. Neu eingereichte Daten zu Hydroxyanthracen-Derivaten werden derzeit von der EFSA geprüft. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das weitere Vorgehen bezüglich möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee vorgesehen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 11/22.

Hydroxyanthracen-Derivate enthaltende botanische Arten wurden mit der VO 2021/468 in den Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ bzw. Teil C „Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen. Diese Aufnahme ist das Ergebnis der 2016 von der EU-Kommission gestarteten Artikel-8-Prozedur gemäß VO 1925/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 05/21.

Grüntee-Katechine sowie Monacoline aus Rotschimmelreis sollen in die VO 1925/2006 aufgenommen werden. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten derzeit die Mitgliedstaaten und EU-Kommission über das weitere Vorgehen bzgl. möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind vorgesehen für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 02/22.

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DRL 10/20.

Für Hydroxyanthracen-Derivat-haltige Lebensmittel ist mit einer Aufnahme in den Anhang III Teil A ("verbotene Stoffe") bzw. Teil C ("Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden") der VO 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu rechnen.

Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Die EFSA hat die Sicherheit von Monacolin K bewertet, nachdem EU-Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieser Substanz äußerten.

Die EFSA hat die Sicherheit von Grüntee- Katechinen bewertet, nachdem Bedenken hinsichtlich ihrer möglichen schädlichen Wirkungen auf die Leber aufgekommen waren.

Derzeit bearbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Art. 8 Prozedur gemäß VO 1925/2006 drei Mandate im Auftrag der EU-Kommission.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung zur Verwendungssicherheit (auf Basis der Art. 8 Prozedur der VO 1925/2006) von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln zu dem Schluss,

Themen:

  • Riboflavin - EFSA veröffentlicht Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
  • Tätowierungen - Migration und langfristige Ablagerung von Farbpigmenten in Lymphknoten

(–)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG) enthaltende Grüntee-Extrakte sind seit Dezember 2022 im Anhang III der VO 1925/2006 gelistet. Hinsichtlich Hydroxyanthracen-Derivaten veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Bewertung neu eingereichter Daten im Oktober 2022. Für Berberin, Fenchel und Hydroxyzitronensäure eröffnete die EU-Kommission weitere Artikel-8-Verfahren.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/23.

Monacoline aus Rotschimmelreis wurden im Juni 2022 in die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen, eine Aufnahme von Grüntee-Katechinen soll im 4. Quartal 2022 folgen. Neu eingereichte Daten zu Hydroxyanthracen-Derivaten werden derzeit von der EFSA geprüft. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über das weitere Vorgehen bezüglich möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee vorgesehen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 11/22.

Hydroxyanthracen-Derivate enthaltende botanische Arten wurden mit der VO 2021/468 in den Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ bzw. Teil C „Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen. Diese Aufnahme ist das Ergebnis der 2016 von der EU-Kommission gestarteten Artikel-8-Prozedur gemäß VO 1925/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 05/21.

Grüntee-Katechine sowie Monacoline aus Rotschimmelreis sollen in die VO 1925/2006 aufgenommen werden. Hinsichtlich Alpha-Liponsäure beraten derzeit die Mitgliedstaaten und EU-Kommission über das weitere Vorgehen bzgl. möglicher gesetzlicher Beschränkungen. Weitere Artikel-8-Prozeduren sind vorgesehen für Berberin, Garcinia cambogia und Estragol in Fencheltee.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 02/22.

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren nach Art. 8 über die Aufnahme von Alpha-Liponsäure in den Anhang III der VO 1925/2006 eingeleitet und der EFSA ein Mandat für die Erstellung einer Sicherheitsbewertung erteilt, nachdem von Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verwendung von Alpha-Liponsäure in Nahrungsergänzungsmitteln geäußert wurden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DRL 10/20.

Für Hydroxyanthracen-Derivat-haltige Lebensmittel ist mit einer Aufnahme in den Anhang III Teil A ("verbotene Stoffe") bzw. Teil C ("Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden") der VO 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu rechnen.

Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) und Zubereitungen daraus wurden in Anhang III Teil A „Verbotene Stoffe“ der Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen und damit die Verwendung in Lebensmitteln verboten.

Die EFSA hat die Sicherheit von Monacolin K bewertet, nachdem EU-Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieser Substanz äußerten.

Die EFSA hat die Sicherheit von Grüntee- Katechinen bewertet, nachdem Bedenken hinsichtlich ihrer möglichen schädlichen Wirkungen auf die Leber aufgekommen waren.

Derzeit bearbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Art. 8 Prozedur gemäß VO 1925/2006 drei Mandate im Auftrag der EU-Kommission.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung zur Verwendungssicherheit (auf Basis der Art. 8 Prozedur der VO 1925/2006) von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln zu dem Schluss,

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